Der Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz und den zu erwartenden Energieverbrauch einer Immobilie anzeigt.Er ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn man eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte. Der Energieausweis soll potenziellen Käufern oder Mietern helfen, die zukünftigen Energiekosten abzuschätzen. Außerdem kann er Hinweise auf mögliche Sanierungsmaßnahmen geben, um den Energieverbrauch zu senken.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten. Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes anhand seiner Bauweise, Dämmung, Heizungs-und Gebäudetechnik. Welche Art von Energieausweis man benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wer muss den Makler bei der Wohnraumvermittlung eines Mietobjektes bezahlen?

Mit der Einführung des Bestellerprinzips für die Vermittlung von Mietimmobilien für Wohnzwecke kann der Makler seine Provision nur noch vom Auftraggeber verlangen. Wendet sich der Eigentümer an den Immobilienmakler, um einen Mieter für sein Objekt zu finden, so kann der Makler die Provision nur vom Eigentümer verlangen. Wenn hingegen ein Mieter den Makler beauftragt, eine Immobilie für zu finden so darf der Makler nur vom Mieter seine Provision verlangen. Hierbei aber ist zu unterscheiden, dass von dem Objektssuchenden maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertssteuer verlangt werden dürfen.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass ein Mietinteressent einer Wohnimmobilie keine Maklercourtage für eine ihm angebotene Wohnimmobilie bezahlen muss.

Die einzige Ausnahme ist, wenn man einen Makler selbstständig damit beauftrag eine für sich passende Wohnimmobilie zu suchen, hier darf der Makler für seine Arbeit eine Provision in Höhe von maximal zwei Nettokaltmieten verlangen.